ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung der Indoor-Golf-Anlage Golden Indoor Golf sowie für sämtliche damit verbundenen Leistungen.
Betreiber der Anlage ist:
Golden Indoor Golf GmbH
Russikerstrasse 14
8320 Fehraltorf
Schweiz
E-Mail: info@gigfehraltorf.ch
Nachfolgend wird der Betreiber als «Betreiber» und die buchende Person als «Kunde» bezeichnet.
Mit Abschluss einer Buchung akzeptiert der Kunde diese AGB und die geltende Hausordnung.
2. BUCHUNG
Buchungssystem:
TrackMan
Die Nutzung der Anlage erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer vorgängigen Buchung.
Die buchende Person ist dafür verantwortlich, bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen.
Eine Buchung gilt als bestätigt, sobald die entsprechende elektronische Buchungsbestätigung übermittelt wurde und, soweit erforderlich, die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Buchung bezieht sich auf das gebuchte Zeitfenster und die darin enthaltenen Leistungen.
3. PREISE UND ZAHLUNG
Die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise sind massgebend.
Zahlungsanbieter:
BITTE AUSFÜLLEN
Rechnungssteller:
BITTE AUSFÜLLEN
Vertragspartner / Merchant of Record:
BITTE AUSFÜLLEN
Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungssystem.
Sofern Steuern oder Abgaben geschuldet sind, werden diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt.
4. STORNIERUNGEN UND BUCHUNGSÄNDERUNGEN
Stornierungen, Umbuchungen und Rückerstattungen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierten Bedingungen.
Zuständig für Stornierungen und Rückerstattungen:
BITTE AUSFÜLLEN
Soweit besondere Stornierungsfristen oder Bedingungen gelten, werden diese im Buchungsprozess ausgewiesen.
Eine verspätete Anreise berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des gebuchten Zeitfensters.
Bei Nichterscheinen kann der Anspruch auf Nutzung des gebuchten Zeitfensters verfallen, soweit dies im Buchungsprozess entsprechend ausgewiesen wurde.
5. ZUTRITT ZUR ANLAGE
Zutrittssystem:
BITTE AUSFÜLLEN
Der Zutritt zur Anlage erfolgt gemäss dem für die jeweilige Buchung vorgesehenen Zutrittssystem.
Zugangscodes, digitale Schlüssel oder andere Zutrittsberechtigungen dürfen ausschliesslich für die gebuchte Nutzung verwendet werden.
Die Weitergabe von Zutrittsdaten an unbefugte Personen ist nicht gestattet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausschliesslich Personen Zutritt erhalten, die im Rahmen seiner Buchung zur Nutzung der Anlage berechtigt sind.
6. VERANTWORTUNG FÜR BEGLEITPERSONEN
Die buchende Person trägt die Verantwortung dafür, dass ihre Begleitpersonen diese AGB, die Hausordnung und sämtliche Sicherheitsanweisungen beachten.
Der Kunde hat Begleitpersonen insbesondere über die geltenden Sicherheitsregeln und Verhaltenspflichten zu informieren.
Kinder und Jugendliche dürfen die Anlage nur entsprechend den jeweils geltenden Alters- und Aufsichtsbestimmungen nutzen.
7. NUTZUNG DER ANLAGE
Die Anlage und sämtliche Einrichtungen sind sorgfältig und bestimmungsgemäss zu benutzen.
Den Anweisungen des Betreibers sowie den auf der Anlage angebrachten Hinweisen ist Folge zu leisten.
Die Nutzung der Simulatoren und sonstigen technischen Einrichtungen erfolgt ausschliesslich im Rahmen der vorgesehenen Funktionen.
Manipulationen an technischen Einrichtungen, Sicherheitssystemen, Kameras, Zugangssystemen, Computern oder TrackMan-Komponenten sind untersagt.
8. GOLFAUSRÜSTUNG
Es dürfen ausschliesslich saubere und für die Indoor-Nutzung geeignete Golfschläger und Golfbälle verwendet werden.
Beschädigte, stark verschmutzte oder mit Filzstift beziehungsweise ähnlichen Materialien markierte Golfbälle dürfen nicht verwendet werden.
Golfschläger sind vor der Benutzung von Schmutz und Rückständen zu reinigen.
Der Betreiber kann die Verwendung ungeeigneter oder potenziell schädlicher Ausrüstung untersagen.
9. SCHUHE UND SAUBERKEIT
Die Anlage darf nur mit sauberem und geeignetem Schuhwerk genutzt werden.
Metallspikes oder anderes Schuhwerk, das Bodenbeläge oder Abschlagflächen beschädigen kann, sind nicht erlaubt.
Die Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
10. SICHERHEIT BEIM GOLFSPIEL
Während eines Golfschwungs darf sich nur die spielende Person im dafür vorgesehenen Schlagbereich befinden.
Alle übrigen Personen müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
Vor jedem Schlag ist sicherzustellen, dass sich keine Person im Gefahrenbereich des Schlägers oder Balls befindet.
Die Nutzung erfolgt nur innerhalb der vorgesehenen Abschlag- und Sicherheitsbereiche.
Unsachgemässes, gefährliches oder rücksichtsloses Verhalten ist untersagt.
11. RAUCHEN, ALKOHOL UND ANDERE SUBSTANZEN
In den Innenräumen gilt Rauchverbot. Dies umfasst auch E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Für den Konsum von Alkohol gelten die vom Betreiber festgelegten Regeln sowie die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Personen, deren Zustand eine sichere Nutzung der Anlage nicht zulässt, dürfen die Simulatoren und Spieleinrichtungen nicht benutzen.
12. SCHÄDEN UND MELDEPFLICHT
Festgestellte Schäden, technische Störungen oder Sicherheitsprobleme sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.
Der Kunde darf beschädigte oder offensichtlich unsichere Einrichtungen nicht weiter benutzen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
Dies kann insbesondere Schäden an folgenden Einrichtungen umfassen:
- TrackMan-Systemen
- Projektoren und Bildschirmen
- Computern und Steuerungssystemen
- Leinwänden und Fangsystemen
- Abschlagmatten
- Mobiliar
- Türen und Zutrittssystemen
- sonstiger Infrastruktur der Anlage
13. VORBESTEHENDE SCHÄDEN
Bereits beim Betreten der Anlage erkennbare Schäden oder aussergewöhnliche Verunreinigungen sollen möglichst vor Beginn der Nutzung gemeldet werden.
Dies ermöglicht eine klare Zuordnung von Vorfällen und verhindert Missverständnisse bezüglich bereits bestehender Schäden.
14. VIDEOÜBERWACHUNG
Videoüberwachung aktiv:
Ja
Die Anlage kann aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht werden.
Die Videoüberwachung kann insbesondere der Prävention und Abklärung von Sachbeschädigungen, Diebstahl, unbefugtem Zutritt oder anderen Sicherheitsvorfällen dienen.
Bei der Abklärung eines konkreten Vorfalls können vorhandene Videoaufzeichnungen und technische Zutrittsinformationen im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgewertet werden.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung und Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung.
15. TRACKMAN UND EXTERNE TECHNOLOGIEDIENSTE
Die Anlage verwendet Hard- und Software sowie digitale Dienste von TrackMan A/S.
Bestimmte Funktionen können deshalb von der Verfügbarkeit externer Systeme, Internetverbindungen, Softwarediensten oder technischen Schnittstellen abhängig sein.
Für Personendaten, die durch TrackMan im Rahmen eigener Produkte und Dienste bearbeitet werden, gelten zusätzlich die entsprechenden Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von TrackMan.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
16. TECHNISCHE STÖRUNGEN
Der Betreiber bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Anlage.
Trotz sorgfältiger Wartung können technische Störungen, Internet- oder Stromausfälle, Softwareprobleme oder Ausfälle externer Systeme auftreten.
Ist die gebuchte Leistung aufgrund einer wesentlichen technischen Störung nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar, wird der Betreiber eine angemessene Lösung prüfen.
Dies kann je nach Situation insbesondere eine Ersatzbuchung, Gutschrift oder Rückerstattung umfassen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
17. HAFTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die in der Anlage verloren gehen, vergessen, beschädigt oder entwendet werden, soweit gesetzlich zulässig.
18. EIGENVERANTWORTUNG
Die Benutzung der Indoor-Golf-Anlage setzt ein dem Golfsport entsprechendes Mass an Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit voraus.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Spielweise und sein Verhalten so anzupassen, dass andere Personen und Einrichtungen nicht gefährdet werden.
Gesundheitliche Einschränkungen, welche eine sichere Nutzung beeinträchtigen könnten, sind durch den Nutzer selbst angemessen zu berücksichtigen.
19. HAUSRECHT UND AUSSCHLUSS VON DER NUTZUNG
Der Betreiber übt das Hausrecht aus.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen des Betreibers kann die weitere Nutzung der Anlage untersagt werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- Gefährdung anderer Personen
- mutwilliger Beschädigung
- Manipulation technischer Systeme
- unbefugter Weitergabe von Zutrittsberechtigungen
- erheblicher Verunreinigung
- missbräuchlicher Nutzung der Anlage
Gesetzliche Ansprüche des Betreibers bleiben vorbehalten.
20. URHEBERRECHTE UND SOFTWARE
Software, Grafiken, Golfplätze, Simulationen, Marken und andere durch TrackMan oder weitere Anbieter bereitgestellte Inhalte bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Die Nutzung dieser Inhalte ist ausschliesslich im Rahmen der vorgesehenen Nutzung der Anlage gestattet.
Eine unerlaubte Vervielfältigung, Veränderung, Aufzeichnung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist untersagt, soweit keine entsprechende Berechtigung vorliegt.
21. DATENSCHUTZ
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Golden Indoor Golf.
Soweit externe Anbieter eingesetzt werden, können zusätzlich deren Datenschutzbestimmungen gelten.
22. ÄNDERUNGEN DIESER AGB
Der Betreiber kann diese AGB und Nutzungsbedingungen anpassen, wenn betriebliche, technische oder rechtliche Änderungen dies erforderlich machen.
Für eine konkrete Buchung gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Bestandteil der Buchung waren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes verlangen.
23. ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizer Recht.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
24. GERICHTSSTAND
Für Streitigkeiten gelten die nach Schweizer Recht anwendbaren Gerichtsstandsbestimmungen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Betreibers.